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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung – Voraussetzungen

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Rechtliche Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine extreme Maßnahme dar. Sie kommt nur in Betracht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die es einer Partei unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind im deutschen Arbeitsrecht streng geregelt. Ein zentrales Element bei der Prüfung einer solchen Kündigung ist die Frage nach der Einhaltung der Kündigungsfrist und ob ein wichtiger Grund vorliegt, der die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ca 4164/19 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wurde als gerechtfertigt angesehen, da ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß und ein erheblicher Imageschaden für das Unternehmen vorlagen.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund von Loyalitätsverstoß und Imageschaden bestätigt.
Betriebsratsanhörung wurde als ordnungsgemäß angesehen, da der Arbeitgeber auf die Mitteilung des Betriebsratsvorsitzenden vertrauen durfte.
Der Imageschaden entstand durch eine E-Mail des Arbeitnehmers, die an Externe inklusive des türkischen Generalkonsulats ging.
Das Gericht wertete die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers geringer als den Schutz des Unternehmensinteresses.
Vertrauensschutz für den Arbeitgeber, da keine Kenntnis von der Unwirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses vorlag.
Der Arbeitnehmer verletzte seine Loyalitätspflicht, indem er interne Vorgänge extern kommunizierte, ohne dem Unternehmen die Chance zur Klärung zu geben.
Prognoseprinzip wurde angewendet, da aufgrund vorheriger Abmahnungen ähnliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers erwartet wurde.
Die Zwei-Wochen-Frist für die Kündigungserk[…]


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