Ein junger Mann, ausgebremst von chronischer Erschöpfung, kämpft um seine Rente. Das Gerichtsurteil offenbart: Hinter dem unsichtbaren Leiden des Chronic Fatigue Syndroms verbirgt sich ein Kampf um Anerkennung und finanzielle Absicherung. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 8 R 3110/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 08.11.2024 Aktenzeichen: L 8 R 3110/22 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderungsrente Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Beklagte: Lehnt den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ab. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger begehrt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Chronic Fatigue Syndroms (CFS). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Ein Neurologisch-psychiatrisches Gutachten wurde erstellt, bei dem eine Begleitperson des Klägers anwesend war. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufgrund des CFS des Klägers? Wurde das Gutachten methodisch korrekt erstellt, obwohl eine Begleitperson anwesend war? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Sozialgericht Ulm wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit vom 01.11.2018 bis zum 31.01.2026 in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Begründung: Die Anwesenheit einer Begleitperson während der neurologisch-psychiatrischen Begutachtung stellt einen methodischen Mangel dar, wenn ihr Einfluss auf den Ablauf der Begutachtung nicht ausreichend reflektiert wird. Dies schmälert die Überzeugungskraft des Gutachtens. Es bedarf einer differenzie
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Kein Anspruch auf Verdienstausfall in zweiter Instanz. Das Landgericht Kempten hat die Klage eines Klägers auf einen Verdienstausfallschaden abgewiesen. Der Kläger legte Berufung gegen das Urteil ein, das Oberlandesgericht München wies diese jedoch ebenfalls zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen ausreichend substantiierten Sachvortrag bezüglich des unfallbedingten Verdienstausfalls […]