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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erwerbsminderungsrechte – Chronic Fatigue Syndrom – Beweiswürdigung

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Ein junger Mann, ausgebremst von chronischer Erschöpfung, kämpft um seine Rente. Das Gerichtsurteil offenbart: Hinter dem unsichtbaren Leiden des Chronic Fatigue Syndroms verbirgt sich ein Kampf um Anerkennung und finanzielle Absicherung. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 8 R 3110/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 08.11.2024 Aktenzeichen: L 8 R 3110/22 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderungsrente Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Beklagte: Lehnt den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ab. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger begehrt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines Chronic Fatigue Syndroms (CFS). Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Ein Neurologisch-psychiatrisches Gutachten wurde erstellt, bei dem eine Begleitperson des Klägers anwesend war. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufgrund des CFS des Klägers? Wurde das Gutachten methodisch korrekt erstellt, obwohl eine Begleitperson anwesend war? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Sozialgericht Ulm wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit vom 01.11.2018 bis zum 31.01.2026 in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Begründung: Die Anwesenheit einer Begleitperson während der neurologisch-psychiatrischen Begutachtung stellt einen methodischen Mangel dar, wenn ihr Einfluss auf den Ablauf der Begutachtung nicht ausreichend reflektiert wird. Dies schmälert die Überzeugungskraft des Gutachtens. Es bedarf einer differenzie


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