Eine in München lebende Kosovarin scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Versuch, ihren Führerschein umschreiben zu lassen. Der Grund: Die Richter zweifelten an ihren Fahrkenntnissen, da sie seit ihrer Einreise nach Deutschland im Jahr 2006 kaum Fahrpraxis nachweisen konnte. Obwohl die Frau bereits 2004 im Kosovo ihren Führerschein erworben hatte, musste sie sich nun den verschärften deutschen Anforderungen stellen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.1252 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 20.11.2024 Aktenzeichen: 11 ZB 24.1252 Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung im Verwaltungsrechtsstreit Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Frau, geboren 1979 im Gebiet der heutigen Republik Kosovo, die seit dem 23. Dezember 2006 in München ihren ständigen Wohnsitz hat. Sie begehrt die prüfungsfreie Umschreibung ihres kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis. Sie argumentiert, dass ihre Fahrpraxis ausreichend sei und sie die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ohne erneute Prüfung aufgrund vorheriger Fahrpraxis im Kosovo und im Ausland erwirken sollte. Beklagte: Nicht näher bezeichnete Behörde, wahrscheinlich eine Fahrerlaubnisbehörde in München. Sie hat den Antrag der Klägerin auf Umschreibung des Führerscheins abgelehnt. Die Ablehnung wurde begründet mit der Tatsache, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Erteilung der kosovarischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatte, und aufgrund der fehlenden Fahrpraxis seit der Wohnsitznahme in Deutschland. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beantragte die Umschreibung ihres kosovarischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis. Ihr Führerschein wurde während ihres Wohn
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Köln Az.: 4 Sa 590/08 Urteil vom 01.08.2008 Vorinstanz: Arbeitsgericht Bonn, Az.: 1 Ca 2399/07 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 28. Februar 2008 – 1 Ca 2399/07 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Parteien streiten […]