Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht München
Datum: 03.11.2022
Aktenzeichen: 333 C 3179/22
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Die Klägerin fordert restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall und argumentiert, sie habe nicht irreführend geblinkt und müsse sich keinen Mithaftungseinwand anrechnen lassen.
Beklagte (zwei Personen als Gesamtschuldner): Die Beklagten bestreiten die Ansprüche und argumentieren, die Klägerin habe irreführend geblinkt, was eine Mithaftung begründe.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin forderte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 25.11.2020 ereignete. Sie behauptete, beim Abbiegen ordnungsgemäß geblinkt zu haben und machte diverse Schadensposten geltend, darunter den Wiederbeschaffungswert ihres Fahrzeugs und außergerichtliche Kosten. Die Beklagten bestritten das Verhalten der Klägerin und führten an, dass diese irreführend geblinkt und ihre Geschwindigkeit verlangsamt habe, was ihre Haftung reduziere.
Kern des Rechtsstreits: Hauptfrage war, ob das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers durch die Klägerin als irreführend zu bewerten ist und ob dies zu einer Mithaftung führen würde.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Gericht gab der Klägerin fast vollständig Recht und verurteilte die Beklag[…]