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Photovoltaikanlage – Verjährung Gewährleistungsanspruch bei fehlerhafter Montage

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Zu lange Schrauben, durchlöcherte Dampfsperre, ein verärgerter Hausbesitzer und ein zähes Ringen vor Gericht: In Füssen entbrannte ein jahrelanger Rechtsstreit um eine mangelhaft montierte Photovoltaikanlage. Obwohl vertragliche Ansprüche längst verjährt waren, konnte der Kläger dank eines juristischen Kniffs doch noch Schadensersatz erstreiten. Ein wegweisendes Urteil, das die Tücken solcher Anlagen und die Bedeutung einer fachgerechten Installation offenlegt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 91/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft Schadensersatzansprüche aufgrund mangelhafter Montage einer Photovoltaikanlage. Der Kläger hatte zunächst ein Beweisverfahren wegen mangelhafter Montage eingeleitet und verschiedene Mängel gerügt. Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung, was zu Konflikten über die Anspruchsfristen führte. Das Gericht entschied, dass Ansprüche wegen fehlerhafter Montage verjährt sind, während Mangelfolgeschäden einer längeren Frist unterliegen. Die Verjährungsfrist für Montagefehler beträgt zwei Jahre, basierend auf höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die Verjährungsfrist für Schäden, die aus den Mängeln resultieren, beträgt drei Jahre. Das Gericht sprach dem Kläger einen Teil des Schadensersatzes zu, aber wies weitere Ansprüche ab. Die Kosten des Verfahrens wurden teilweise dem Kläger und der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Kläger seine Ansprüche trotz möglicher weiterer Rechtsmittel durchsetzen kann. Dieses Urteil verdeutlicht die


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