Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Alkohol am Steuer: Welche Bußgelder und Strafen drohen?

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de

Autofahren unter Alkoholeinfluss – das droht Ihnen wenn Sie mit Promille am Steuer erwischt werden
Bei Alkohol oder Drogen am Steuer kennt der Bußgeldkatalog kein Pardon. Immerhin zählt Fahren unter Alkoholeinfluss zu eines der gefährlichsten Risiken im Straßenverkehr. Symbolfoto: Fabrikafoto/Bigstock

Dass sich Alkohol und das Fahrzeugsteuer nicht sonderlich gut miteinander vertragen sollte mittlerweile allgemeinhin bekannt sein. Immerhin wurde der bekannte Slogan „Don´t drink and drive your car!“ schon regelrecht überstrapaziert. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Mensch nach einem geselligen und feucht-fröhlichen Abend seinen Autoschlüssel zückt und die Heimfahrt antritt. In der Schweiz wird diesbezüglich sehr gern gesagt, dass null Promille auch automatisch null Probleme nach sich ziehen, doch es gibt immer wieder Menschen, die dies nicht ganz so genau nehmen. Fakt ist jedoch, dass derjenige Autofahrer, der sich nach Alkoholgenuss hinter das Steuer setzt, nicht nur sein eigenes Leben, sondern vielmehr auch das Leben von Anderen leichtsinnig aufs Spiel setzt. Wer es damit nicht so genau hält sollte wissen, dass der Gesetzgeber sehr genau hinsieht und auch dementsprechend bei einer Alkoholfahrt keinen Spaß versteht. Dies ist nicht verwunderlich, da Autounfälle unter Alkoholeinfluss doppelt so häufig tödlich enden wie Verkehrsunfälle, in denen kein Alkohol im Spiel war.

Alkoholfahrten zählen, neben dem leidvollen Thema des Handys am Lenkrad, zu den polarisierendsten Themen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Obgleich es für den Menschen nicht immer einfach ist, nach dem Alkoholgenuss noch die Grenze zur Fahruntüchtigkeit selbst zu ziehen, so sind die drohenden Strafen nicht selten sehr drakonisch!
Welche Folgen drohen nach einer Alkoholfahrt?
Im Gegensatz zu früheren Tagen, in denen der Gesetzgeber im Hinblick auf die Alkoholfahrt eher eine „laissez faire“ Einstellung hatte, zeigt sich der Gesetzgeber heutzutage im Hinblick auf diese Thematik sehr streng. Als im Jahr 1953 die sogenannte Promillegrenze eingeführt wurde lag der zulässige Höchstwert noch bei 1,5 Promille. Im Jahr 1973 wurde dieser Wert dann erstmals auf einen Höchstwert von 0,8 Promille abgesenkt. Heutzutage gilt ein Höch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv