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Ein Mieter darf die Kautionszahlung solange zurückhalten bis der Vermieter ihm ein insolvenzfestes Konto benennt, auf welches er die Kaution einzahlen kann (BGH, Urteil vom 13.10.2010, Az: VIII ZR 98/10). Der Vermieter muss die Mietkaution von seinem Vermögen trennen und vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch nicht kündigen, wenn der Mieter von seinem vorgenannten Recht gebrauch macht.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/kautionszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters_835/