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Gericht verneint Kausalität zwischen Unfall und Meniskusschaden
Das Landgericht Mönchengladbach hat in seinem Urteil die Klage einer Unfallversicherungsnehmerin abgewiesen. Sie beanspruchte Leistungen für einen unfallbedingten Außenmeniskusschaden. Das Gericht fand jedoch nicht ausreichend Beweise dafür, dass der Meniskusriss kausal durch das Unfallereignis verursacht wurde. Stattdessen wertete es den Schaden als nicht traumatisch und somit nicht durch den Unfall verursacht. Folglich wurde kein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung anerkannt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 35/14 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klageabweisung: Das Gericht lehnte die Forderung der Klägerin auf Versicherungsleistungen ab.
Kosten des Rechtsstreits: Die Klägerin wurde zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet.
Unfallversicherungsvertrag: Die Auseinandersetzung basierte auf einem [...] Weiterlesen
“Unfallversicherung – Nachweis eines unfallbedingten Außenmeniskusschadens”