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KG Berlin – Az.: 6 U 162/17 – Beschluss vom 18.05.2018
Gründe
I.
1. Die Klägerin wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 2017 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Denn der Senat ist auf Grund Vorberatung einstimmig der Auffassung, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern; auch eine mündliche Verhandlung ist nicht geboten.
Mit der vorliegenden Klage hat die Klägerin die Beklagte auf Grund einer auf der Grundlage der hiermit in Bezug [...] Weiterlesen
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