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Wohnmobilmiete als hotelähnliche Unterbringung erstattungsfähig
Das OLG Köln hat im Urteil Az.: I-9 U 46/23 entschieden, dass Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als hotelähnliche Unterbringung im Rahmen der Hausratversicherung erstattungsfähig sind. Diese Entscheidung korrigiert das vorherige Urteil des Landgerichts Aachen, welches die Kostenübernahme abgelehnt hatte. Die Beklagte wird zur Zahlung von 86.400,00 EUR sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt, mit der Begründung, dass ein Wohnmobil als temporärer Wohnraumersatz vergleichbar mit Hotelkosten zu sehen ist.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-9 U 46/23 [toc]
Wohnmobil-Anmietung als versicherte Unterbringung bei Hausratversicherung
Auszug aus der Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/hausratversicherung-hotel-aehnliche-unterbringung-bei-anmietung-eines-wohnmobils/
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“Hausratversicherung – Hotel ähnliche Unterbringung bei Anmietung eines Wohnmobils”