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AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 693/17 – Urteil vom 15.12.2017
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.045,02 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.08.2017 sowie weitere 281,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
2.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 2.045,02 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Kfz-Mietvertrag.
Die Klägerin betreibt eine gewerbliche Autovermietung.
Mit Vertrag vom 7.4.2017 mietete der Beklagte bei der Klägerin mit schriftlichem Vertrag einen Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen XYZ. [...] Weiterlesen
“Kraftfahrzeugmietvertrag – Formularklausel über Haftungsreduzierung”