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LG Hamburg – Az.: 305 O 248/17 – Urteil vom 15.08.2018
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss Der Streitwert wird auf bis EUR 45.000,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche nach einem Sturz mit dem Fahrrad auf Grund einer Kollision mit dem Hund des Beklagten geltend.
Die Klägerin befuhr am 26. August 2016 gegen 21.30 Uhr in Begleitung ihres Ehemanns, des Zeugen F. S., mit dem Fahrrad den kombinierten Geh- und Radweg aus P. kommend in Richtung R.. Der Beklagte ging auf diesem Weg in Begleitung seiner [...] Weiterlesen
“Radfahrerkollision mit freilaufendem Hund – Beweislast des geschädigten Radfahrers”