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AG Pfaffenhofen, Az.: 1 C 311/17, Urteil vom 27.04.2018
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.515,42 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht restliche Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfallgeschehen vom 20.09.2016 geltend.
Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Fahrzeugs mit dem amtl. Kennzeichen X. Fahrer zum Unfallzeitpunkt des klägerischen Fahrzeugs war der Sohn der Klägerin SK. Der Beklagte [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Überholen einer Fahrzeugschlange – Verhaltenspflichten”