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OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.2000, Az: 19 U 153/99
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz vom 29. Juli 1999 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Beschwer übersteigt 60.000 DM nicht.
Tatbestand
(Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.)
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Beklagten erweist sich als begründet; dem Kläger steht für den Zeitraum vom 1.10.1997 bis 31.10.1998 kein Anspruch gegen die Beklagte wegen Verdienstausfalls aufgrund des am 29.6.1994 erlittenen Verkehrsunfalles über die bereits erhaltenen Zahlungen hinaus zu.
Mit der Berufung wird in zulässiger [...] Weiterlesen
“Verletztenrente nach Verkehrsunfall – Anrechenbarkeit auf Verdienstausfallschaden”