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AG Itzehoe, Az.: 94 C 7/14, Urteil vom 06.11.2014
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 657,84 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.11.2013 zu bezahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von einer Forderung seines Prozessbevollmächtigten für vorgerichtliches anwaltliches Tätigwerden in Höhe von 201,71€ freizuhalten.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den aus der Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung bei der YY-Versicherung zur Versicherungsschein-Nr.: … in Folge des Verkehrsunfallereignisses vom xx.xx.2013 auf der L288 (Friedhofstr./Elmshorner Straße in 25358 Horst/Holstein) entstandenen und künftig entstehenden Rückstufungsschaden zu drei Vierteln zu ersetzen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Kreuzungssituationen mit versetzten Einmündungen von Seitenstraßen”