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Oberlandesgericht bestätigt Haftungsfreiheit bei Verkehrsunfall ohne Bremsspuren
Im Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt, Az.: 10 U 11/13, wurde die Berufung der Klägerin abgewiesen, die Schadensersatz für einen Verkehrsunfall forderte, da das Gericht nach ausführlicher Prüfung der Beweise entschied, dass der Unfall überwiegend durch das Fehlverhalten des Klägers verursacht wurde. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die vollständige Entlastung der Beklagten von der Betriebsgefahr und die Bewertung der Beweislage, einschließlich Zeugenaussagen und unfallanalytischen Betrachtungen, die bestätigten, dass der Kläger beim Abbiegen die Kurve geschnitten und somit den Unfall verursacht hatte.
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