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Herausgabe sichergestellter Fahrzeuge: OLG Hamm betont Prüfung von Eigentum und Gewahrsam
In diesem Urteil des OLG Hamm (Az.: III-5 Ws 231/22 vom 30.08.2022) ging es um die Herausgabe von im Strafverfahren sichergestellten Sachen an den Insolvenzverwalter. Das Gericht hob teilweise den Beschluss des Landgerichts Essen auf, der die Herausgabe von bestimmten Fahrzeugteilen an den Insolvenzverwalter angeordnet hatte. Der Fall betraf die Geschäftsführerin der A GmbH, gegen die unter anderem wegen Betrugs- und Insolvenzdelikten ermittelt wurde. Es wurde entschieden, dass eine Herausgabe der sichergestellten Sachen derzeit weder an den Insolvenzverwalter noch an die Angeklagte erfolgen darf, da nicht offenkundig war, wem die Sachen zustehen.
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“Herausgabe von im Strafverfahren sichergestellter Sachen – Voraussetzungen”