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AG Gießen – Az.: 507 Gs – 804 Js 5325/22 – Beschluss vom 02.06.2022
In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort hat das Amtsgericht – Strafprozessabteilung – Gießen durch den Richter am Amtsgericht am 02.06.2022 beschlossen:
wird der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 30.03.2022, der Beschuldigten gemäß § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen, zurückgewiesen.
Gründe
Vorliegend kann es aktuell dahinstehen, ob die Beschuldigte den Unfall bemerkt hat und demzufolge vorsätzlich bezüglich des § 142 StGB handelte. Objektive Anhaltspunkte (Verweildauer nach der Kollision, Umsetzen in eine andere Parklücke) dürften gegeben sein. Allerdings ist nicht jede Straftat nach § 142 StGB automatisch mit der Maßregel des § 69 StGB verknüpft.
Die vorläufige [...] Weiterlesen
“Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Fahrerlaubnisentziehung – Schadenshöhe”