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LG Nürnberg-Fürth – Az.: 12 Qs 76/22 – Beschluss vom 16.01.2023
Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 29.11.2022 wird als unbegründet verworfen.
Gründe
I.
Die Pflichtverteidigerin des sich zum damaligen Zeitpunkt in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten regte bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zum Verfahrensabschluss den Erlass eines Strafbefehls unter gleichzeitiger Aufhebung des Haftbefehls an. Als Rechtsfolge schlug sie eine sechsmonatige Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung vor. Die Staatsanwaltschaft nahm den Vorschlag auf und das Verfahren wurde ohne Hauptverhandlung durch rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg mit einer siebenmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung unter Aufhebung des Haftbefehls beendet.
Mit Festsetzungsbeschluss vom 19.09.2022 setzte die Rechtspflegerin am Amtsgericht eine Gebühr nach Nr. 4141, 4104 VV RVG nebst anteiliger [...] Weiterlesen
“Absprache eines Strafbefehls – Zusätzliche Verfahrensgebühr”