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Sozialleistungen und Mietkosten: Ein komplexer Fall vor dem Sächsischen Landessozialgericht
Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem komplexen Fall entschieden, der sich um die Anerkennung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Berücksichtigung von Mietkosten dreht. Im Kern ging es um die Frage, ob Mietkosten für eine Unterkunft, die an einen Verwandten verkauft wurde, sowie Ausgaben für ein Kraftfahrzeug vom Einkommen der Klägerin aus selbständiger Tätigkeit abgesetzt werden können. Die Klägerin, Eigentümerin eines Berggasthofs, und ihr Ehemann, der als Koch arbeitet, hatten gegen Bescheide des Beklagten geklagt, die ihre Leistungen für den Zeitraum Dezember 2015 bis Mai 2016 betrafen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 7 AS 573/19 [toc]
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“Mietvertrag unter Verwandten – Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts auf Lebenszeit”