Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de
Merkzeichen „G“: Keine Zuerkennung trotz gesundheitlicher Einschränkungen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in seinem Urteil vom 28.11.2014 (Az.: L 13 SB 186/12) die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin, dass der Kläger nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen „G“ erfüllt. Trotz seiner Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, insbesondere aufgrund von Adipositas, wurde festgestellt, dass keine hinreichende Einschränkung des Gehvermögens vorliegt, die eine Zuerkennung des Merkzeichens rechtfertigen würde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 13 SB 186/12 [toc]
Die Bedeutung des Merkzeichens „G“ im Schwerbehindertenrecht
Das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiger Nachteilsausgleich für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Um diesen Status zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sowohl auf Funktionsstörungen der unteren [...] Weiterlesen
“Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens „G“”