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Covid-19-Infektion am Arbeitsplatz: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall
In einem Fall vor dem Sozialgericht Speyer wurde entschieden, dass die Infektion eines Montageelektrikers mit dem Covid-19-Virus nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, da ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person am Arbeitsplatz nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte und somit die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nicht erfüllt sind.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 12 U 178/22 Covid-19 am Arbeitsplatz
Die Coronavirus-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Infektionsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln bestimmen seither den Arbeitsalltag. Dennoch kam es in vielen Betrieben zu Ansteckungen mit dem Coronavirus. Dies führt zur Frage, ob eine Infektion mit Covid-19 als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.
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Auszug aus der Quelle: https://www.sozialrechtsiegen.de/infektion-mit-covid-19-virus-als-arbeitsunfall/
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“Infektion mit Covid-19-Virus als Arbeitsunfall”