Beleidigt ein Arbeitnehmer seine Arbeitskollegen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer unter Umständen fristlos kündigen. Greift ein Arbeitnehmer andere Arbeitskollegen an, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer unter Umständen ebenfalls fristlos kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009, Aktenzeichen 3 Sa 224/09; Vorinstanz: ArbG Neumünster, Urteil vom 19.03.2009 Az.: 2 Ca 84 d/09).
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier fristloser Kündigungen mit dem Vorwurf unangemessenen, teils beleidigenden Umgangs gegenüber Kolleginnen.
Die Klägerin ist 31 Jahre alt, verheiratet und seit dem 15. April 2001 bei dem Beklagten als Bäckereifachverkäuferin tätig gewesen.
Der Beklagte beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer. Die Klägerin erhielt zuletzt 1.900,00 Euro brutto monatlich.
Die Klägerin arbeitete [...]
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