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OLG Koblenz: Arbeitgeber haftbar für Glätte vor Betriebstor – Verkehrssicherungspflicht
Das vorliegende Urteil des OLG Koblenz befasst sich mit der Klage einer Mitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, nachdem sie auf dem glatten, vereisten Weg zum Betriebstor gestürzt und dabei schwer verletzt worden ist. Der Arbeitgeber wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, da er seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist, obwohl mit dem frühzeitigen Arbeitsbeginn der Mitarbeiter gerechnet werden musste.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 1479/14 Unfallgefahr auf Betriebsgelände
Als Arbeitnehmer ist man auf dem Weg zur Arbeitsstelle und auf dem Betriebsgelände selbst nicht vor Unfällen gefeit. Gerade bei Eis und Schnee im Winter bergen rutschige Wege und Flächen [...] Weiterlesen
“Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers auf Betriebsgelände”