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Elternpflichten bei Kinderunfällen: Richterliche Entscheidung zu Aufsichtsfrage
Bei Kindern, die fast sieben Jahre alt sind, besteht im Hof des eigenen Hauses keine ständige Kontrollpflicht für die Eltern, solange kein vorausgegangenes auffälliges Verhalten vorliegt. Das Landgericht Darmstadt entschied, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Steinwürfen auf ein Auto abgelehnt wird, weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19a O 42/23 Aufsichtspflicht der Eltern für fast Erwachsene Kinder
Die Aufsichtspflicht der Eltern steht häufig auf dem rechtlichen Prüfstand. Grundsätzlich haften Eltern für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder anderen zufügen. Wie weit diese Verantwortung reicht, ist jedoch umstritten – vor allem bei älteren Kindern, die bereits ein gewisses Maß an Einsichts- und Urteilsvermögen [...] Weiterlesen
“Steinwürfe bei fast siebenjährigen Kindern – Kontrollpflicht der Eltern”