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Gericht kippt Kaufvertrag über fehlerhaft reparierten Unfallwagen
Im Fall OLG Hamm, Az.: 28 U 195/12, wurde das Urteil des Landgerichts Essen revidiert, wodurch der Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises von 10.300 EUR für einen mangelhaft reparierten Unfallwagen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, verurteilt wurde, da der Wagen nicht den vereinbarten Beschaffenheitskriterien entsprach.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 28 U 195/12 Reparierte Unfallfahrzeuge: Worauf Käufer achten müssen
Der Kauf eines Unfallfahrzeugs ist mit zahlreichen Risiken verbunden. Häufig werden Mängel bei der Reparatur erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar. Daher ist es entscheidend, dass der Verkäufer mögliche Vorschäden transparent offenlegt und die fachgerechte Instandsetzung zusichert.
Nur dann kann sich der Käufer darauf verlassen, ein [...] Weiterlesen
“Fahrzeugkaufvertrag – Vorschadenreparatur als Beschaffenheitsvereinbarung”