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Rückwärts-Parkplatz-Kollision: Teilschuld führt zur Schadensteilung
In einem Urteil des Amtsgerichts Kleve (Az.: 3 C 240/14) wurden die Beklagten zur Zahlung von 13,18 Euro nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt, wobei die Klage im Übrigen abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet wurde. Der Fall betraf einen Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, wobei die Haftung hauptsächlich aufgrund der jeweiligen Verursachungsbeiträge und der Betriebsgefahr der Fahrzeuge abgewogen wurde.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 240/14 Rückwärts Ausparken – eine gefährliche Herausforderung
Rückwärts aus einer Parklücke auszuparken stellt für jeden Fahrer eine besondere Risikosituation dar. Die eingeschränkte Sicht nach hinten macht es für den Rückwärtsfahrenden schwierig, andere Fahrzeuge oder Personen rechtzeitig [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Kollision zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen”