Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Dienstbarkeiten bleiben trotz Immobilieninvestitionen bestehen
Dienstbarkeiten sind ein wichtiges Rechtsinstitut, das es Grundstückseigentümern ermöglicht, bestimmte Nutzungsrechte an Dritten zu übertragen. Unabhängig von Änderungen oder Umbaumaßnahmen an einem Grundstück können solche dinglichen Rechte grundsätzlich fortbestehen. Dies kann für Eigentümer mit umfangreichen Investitionen in ihre Immobilie von Bedeutung sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fortbestand einer Dienstbarkeit auch trotz Grundstücksveränderungen sind dabei jedoch komplex. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu dieser Thematik erörtert.
[toc]
[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 111/22 ]
➜ Der Fall im Detail
Dingliche Rechte vs. Investitionen in Immobilien
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um den Fortbestand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Die Klägerin, Eigentümerin einer gastronomisch genutzten Immobilie, forderte von [...] Weiterlesen
“Fortbestand einer Dienstbarkeit trotz umfangreicher Investitionen”