Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de
Rechtsstreit um Grundschuld-Mitwirkung: Beklagter unterliegt
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken. Der Kern des Falles liegt in der Mitwirkungspflicht des Beklagten bei der Rückgewähr einer nicht mehr valutierten Grundschuld. Es wird entschieden, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Beklagten zu tragen sind und dass der Beklagte an der Abtretung der Grundschuld mitwirken muss, um die Ansprüche der Klägerin und der Erbengemeinschaft zu erfüllen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 96/14 [toc]
Die Grundschuld ist ein wichtiges dingliches Sicherungsmittel im Immobilienbereich. Nach Tilgung des Darlehens wird die Grundschuld fällig und der Rückgewähranspruch entsteht. Die Erfüllung des Rückgewähranspruchs kann durch Aufhebung oder Abtretung erfolgen. Die [...] Weiterlesen
“Grundschuld -Mitwirkung bei Erfüllung des Rückgewähranspruchs”