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In der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Frage der Haftung eines Vermieters im Kontext einer Mietererkrankung durch Legionellose. Das Kernthema dreht sich um die potenzielle Verantwortung des Vermieters für die Gesundheit des Mieters und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob der Vermieter durch mangelnde Hygiene oder fehlerhafte Trinkwasserversorgung die Erkrankung des Mieters verursacht hat und ob ihm daraus Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Beweislast und mögliche Beweisvereitelung durch Maßnahmen des Vermieters. Das Thema berührt sowohl vertragliche als auch deliktische Aspekte des Mietrechts und des allgemeinen Zivilrechts.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 13 C 636/16 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klage einer Frau, [...] Weiterlesen
“Mietererkrankung mit Legionellose – Vermieterhaftung”