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Eigenbedarfskündigung bei Vertragsabschluss: Gerichtsurteil zur Unwirksamkeit
Das Landgericht Hannover hat die Eigenbedarfskündigung einer Gemeinde für unwirksam erklärt. Grund dafür ist, dass die Gemeinde bereits bei Vertragsschluss hätte vorhersehen müssen, dass die Wohnung bald für andere Flüchtlinge oder öffentliche Aufgaben benötigt wird. Die Kündigung genügt nicht den Anforderungen des § 573 BGB, da das öffentliche Interesse der Gemeinde nicht höher wiegt als das Interesse der Mieterin, die Wohnung zu behalten.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 S 66/22 [toc]
Eigenbedarfskündigung bei Vertragsschluss: Was ist erlaubt?
Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges Thema im Mietrecht. Dabei kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis, um die Wohnung selbst zu nutzen oder für nahe Angehörige. Doch was passiert, wenn der Vermieter bereits [...] Weiterlesen
“Eigenbedarfskündigung bei Vertragsschluss bereits absehbar – Kündigung unwirksam”