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Gericht bestätigt Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in Wohnungseigentümergemeinschaft
Im vorliegenden Fall des LG Düsseldorf – Az.: 25 S 60/22 – geht es um die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wobei die Berufung der Beklagten gegen die vom Amtsgericht für ungültig erklärten Beschlüsse erfolgreich war. Die Änderung betrifft die Verteilung aller zuvor nach Miteigentumsanteilen berechneten Kosten, die fortan nach der beheizbaren Wohnfläche aufgeteilt werden sollen, was vor Gericht als zulässig und angemessen bestätigt wurde.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 25 S 60/22 Verteilung von Instandhaltungskosten bei Wohnungseigentum
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum instand zu halten. Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen stellen häufig eine große […]
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtkreuztal.de/erhaltungsmassnahmenkosten-koennen-nach-verteilungsschluessel-abgerechnet-werden/
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“Erhaltungsmaßnahmenkosten können nach Verteilungsschlüssel abgerechnet werden”