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Gericht weist Berufung gegen Räumungsklage ab.
Eine Räumungsklage gegen Mieter wurde vom Amtsgericht abgewiesen, da die Voraussetzungen für eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht erfüllt waren. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wurde nun gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Weder die von der Klägerin ausgesprochene fristlose noch die ordentliche Kündigung erforderten eine hinreichend erhebliche Pflichtverletzung der Beklagten, da weder die beklagten Mieter selbst Täter der behaupteten Betäubungsmitteldelikte waren noch ihr Sohn die Straftaten in Kenntnis der Beklagten begangen hatte.
Dementsprechend fällt den Beklagten kein persönliches Eigenverschulden zur Last, sondern lediglich ein ihnen gemäß § 278 BGB zugerechnetes Verschulden ihres Sohnes. Eine solche Pflichtverletzung wiegt für [...] Weiterlesen
“Kündigung Wohnraummietvertrag wegen Straftaten des Sohns der Mieterin”