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Rechtliche Auseinandersetzung um Mietvertrag und behördliche Genehmigungen
Die rechtliche Kontroverse, die im Mittelpunkt dieses Falles steht, betrifft einen Mietvertrag und die damit verbundenen behördlichen Genehmigungen für einen Kitabetrieb. Die Klägerin und die Beklagte sind sich uneinig über die Bedingungen und Vereinbarungen des Mietvertrages, insbesondere im Hinblick auf die behördliche Nutzungsgenehmigung und die baulichen Anforderungen, die für den Betrieb einer Kita notwendig sind. Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Verbindlichkeit von Mietverträgen, die Bedeutung von behördlichen Genehmigungen und die Verantwortlichkeiten von Vermietern und Mietern in Bezug auf bauliche Anforderungen auf.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 172/21 [toc]
Kern des Disputs: Der Mietvertrag und seine Bedingungen
Auszug aus der Quelle: https://www.meinmietrecht.de/artikel/gewerberaummietvertrag-vermieter-muss-mietobjekt-in-genehmigungsfaehigem-zustand-uebergeben/
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“Gewerberaummietvertrag – Vermieter muss Mietobjekt in genehmigungsfähigem Zustand übergeben”