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LG Duisburg: Rückzahlung überzahlter Betriebskosten wegen falschem Umlageschlüssel
Im Fall LG Duisburg – Az.: 1 O 58/14 wurde entschieden, dass die Beklagte der Klägerin überzahlte Betriebskosten in Höhe von 60.374,62 EUR zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren zurückzahlen muss, basierend auf einem Streit über den korrekten Umlageschlüssel für die Betriebskosten, wobei zukünftige Abrechnungen angepasst werden, um bestimmte Flächen nicht zu berücksichtigen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 58/14 Mietvertrag und Betriebskosten
Die meisten Mieter haben einen regelmäßigen Posten in ihrem Budget fest eingeplant: die Betriebskostenabrechnung. Neben der monatlichen Miete fallen für Wohnraum zusätzliche Kosten für Heizung, Wasser, Müllentsorgung und mehr an. Diese müssen jährlich vom Vermieter abgerechnet werden.
Überzahlte Betriebskosten haben Mieter ein Anrecht auf [...] Weiterlesen
“Rückzahlungsanspruch überzahlter Betriebskosten”