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LG Düsseldorf – Az.: 3 O 250/15 – Urteil vom 26.07.2018
die Beklagten zu 2, 4 und 5 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger aus übergegangenem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 Euro, eine Entschädigung für seelisch zugefügtes Leid in Höhe von 25.000,00 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2015, sowie weitere 85.000,00 Euro (fiktiver Haushaltsführungsschaden) zu zahlen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 und zu 3 trägt der Kläger; im Übrigen werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie der Beklagten zu 2, 4 und 5 gegeneinander aufgehoben.
Ansonsten tragen der Kläger und die Beklagten zu 2, 4 und 5 ihre außergerichtlichen [...] Weiterlesen
“Arzthaftung – Schadenersatz-, Entschädigungs- und Schmerzensgeldanspruch eines Erben”