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Krankenhaus muss für verlorene Habseligkeiten haften
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Klinik für den Verlust persönlicher Gegenstände einer 95-jährigen Patientin haftbar ist. Diese Gegenstände gingen nach ihrer Einlieferung in die Notaufnahme und während des Transports auf die Station verloren. Die Klinik verletzte ihre Obhutspflicht, da die Patientin in ihrer Situation nicht in der Lage war, sich um ihre persönlichen Gegenstände zu kümmern. Die Klinik muss der Klägerin daher einen Schadenersatz von insgesamt 5.106,78 EUR zahlen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-26 U 4/23 [toc]
Die Verantwortung von Krankenhäusern für Patienteneigentum
Im Brennpunkt des Medizinrechts steht die Obhutspflicht von Kliniken für die persönlichen Gegenstände ihrer Patienten. Dieses Thema berührt zentrale Fragen der Haftung und [...] Weiterlesen
“Obhutspflicht einer Klinik für die persönliche Habe eines Patienten – Notaufnahme”