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LG Berlin – Az.: 41 O 41/11 – Urteil vom 10.05.2011
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrage abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Tatbestand
Der Kläger macht Schadensersatz geltend nach einem Verkehrsunfall, der sich am 06.09.2010 gegen 18.10 Uhr auf dem Bürgersteig des Malchower Wegs zwischen seinem Fahrrad und dem von der Beklagten zu 2) geführten silbernen Audi Q 7, einem Geländewagen, mit dem amtlichen Kennzeichen … 214 ereignete.
Mit seinem Mountainbike befuhr der Kläger den [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Mitverschulden eines den Gehweg in der falschen Richtung nutzenden Radfahrers”