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Verkehrsunfall in Oberndorf: Alleinhaftung für Fahrer nach Missachtung von StVO-Regeln – Gericht entscheidet gegen Klägerin im Rechtsstreit um Schadensersatz.
In einem Verkehrsunfall zwischen einem Rechtsabbieger und einem Rechtsüberholer entschied das Amtsgericht Oberndorf, dass der Klägerin kein Schadensersatz zusteht. Der Unfall wurde durch das Fahrverhalten des Klägers verursacht, welches die Kollision unvermeidbar machte. Das Gericht fand, dass der Kläger beim Abbiegen nicht die erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat, während der Beklagte keine Verkehrsregeln verletzt hat.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 99/22 Haftungsfragen bei Unfällen mit Rechtsabbiegern und Rechtsüberholern
Verkehrsunfälle können schnell passieren, insbesondere dann, wenn Rechtsabbieger und Rechtsüberholer beteiligt sind. In solchen Situationen stellt sich oft die Frage nach der Haftungsverteilung. Wer trägt die [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall -Kollision zwischen Rechtsabbieger und Rechtsüberholer”