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AG München, Az.: 142 C 12436/16, Urteil vom 23.09.2016
1. Der Beklagte wird verurteilt, der Entfernung der von ihm als Kläger in der von der Ebay International AG durchgeführten Transaktion betreffend die Artikelnummer … … abgegebene negative Bewertung über den in der Auktion als Verkäufer aufgetretenen Kläger unter dem Namen … auf dem von der Ebay International AG gestellten Formula „Antrag auf Bewertungslöschung“ zuzustimmen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte … in Höhe von 413,64 EUR freizustellen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des [...] Weiterlesen
“Negative Bewertung auf Ebay – Beseitigungs- und Schadensersatzanspruch bei falscher Bewertung”