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OLG München – Az.: 18 W 1955/18 – Beschluss vom 28.12.2018
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 18.12.2018, Az.: 11 04991/18, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
4. Der vorgenannte Beschluss des Landgerichts München II vom 18.12.2018 wird in Ziffer 3 dahin abgeändert, dass der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt wird.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch weiche der Antragsgegnerin untersagt werden soll, von ihm auf seinem Account bei der Antragsgegnerin gepostete Beiträge/Inhalte zu löschen, ohne ihm mitzuteilen, weicher konkrete Beitrag/Inhalt gelöscht worden ist, [...] Weiterlesen
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