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Schlagkräftiges Urteil: Klare Grenzen für Filesharerhaftung von Anschlussinhabern
Im vorliegenden Fall AG Köln – Az.: 125 C 635/14 geht es um die Abweisung einer Klage gegen den Inhaber eines Internetanschlusses wegen einer vermuteten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing, da das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass der Anschlussinhaber und nicht andere zugriffsberechtigte Personen die Tat begangen haben.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 125 C 635/14 Rechtsverletzungen im digitalen Zeitalter
Das Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke stellt eines der häufigsten Delikte im Internet dar. Wird über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen, stellt sich die Frage nach der Täterschaft des Anschlussinhabers. In der Rechtsprechung hat sich eine kontroverse Diskussion bezüglich einer tatsächlichen Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers entwickelt.
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“Urheberrechtsverletzung Filesharing – Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers”