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AG Bamberg – Az.: RV 54 VI 2253/21 – Beschluss vom 08.07.2022
1. Der Antrag der Beteiligten B. vom 02.03.2022 auf Erteilung eines Erbscheins, in dem bezeugt wird, dass der am 23.08.2021 verstorbene B. von der Beteiligten B. allein beerbt worden ist, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beteiligte G. mit Ausnahme der für den Erbscheinsantrag der Beteiligten B. entstandenen Verfahrenskosten, die diese selbst trägt. Der Beteiligte G. trägt zudem die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten B.; im Übrigen trägt er seine außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Der Geschäftswert wird auf x,- EUR festgesetzt.
Gründe
Die Beteiligten B. ist die Schwester des am x.08.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener [...] Weiterlesen
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