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BayObLG bestätigt Bußgeldbescheid: Einspruchsbeschränkung des Verteidigers rechtskonform
Das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG) bestätigte in seinem Beschluss vom 21.12.2023 unter dem Aktenzeichen 202 ObOWi 1264/23 die Entscheidung des Amtsgerichts Wunsiedel. Die Rechtsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid wurde abgewiesen. Der Einspruch des Verteidigers, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, war rechtskonform und die angeordneten Sanktionen, bestehend aus einer Geldbuße und einem Fahrverbot, blieben bestehen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 1264/23 [toc]
Die Bedeutung der Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
Die Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist ein wichtiger Aspekt im Strafverfahren. Laut dem BayObLG (Beschluss v. 21.12.2023) bedarf es einer ausdrücklichen Ermächtigung durch den Betroffenen, um den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken. [...] Weiterlesen
“Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch”