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Fahrerlaubnis-Wiedererteilung: Verkehrsmedizinisches Gutachten entscheidend für Fahreignung
Das Verwaltungsgericht München lehnte den Antrag einer Frau auf Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B ab, da sie nicht die notwendigen verkehrsmedizinischen Gutachten vorlegte, die ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestätigen. Der Antrag war insofern unzulässig, als die Frau zuvor ihre Fahrerlaubnis aufgrund psychischer Erkrankungen und fehlender verkehrsmedizinischer Begutachtung verloren hatte. Zudem wurde ihr Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis als unbegründet abgelehnt, da sie die erforderlichen Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: M 1 E 14.5333 [toc]
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis: Die Bedeutung verkehrsmedizinischer Gutachten
Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist ein komplexer Prozess, bei dem die Fahreignung des Antragstellers sorgfältig geprüft wird. In der Regel ist die [...] Weiterlesen
“Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis – ohne Anforderung verkehrsmedizinischen Gutachtens”