Fortzahlung Berufsunfähigkeitsrente bei gesundheitlicher Besserung
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KG Berlin, Az.: 6 U 109/13 Beschluss vom 06.03.2015
In dem Rechtsstreit hat der Senat nunmehr über die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin vom 14. Mai 2013 beraten und beabsichtigt im Ergebnis dieser Beratung die Berufung des Beklagten durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Gründe
I.
Zum Sachverhalt – unstreitiges Vorbringen, streitiger Vortrag sowie die im ersten Rechtszug gestellten Anträge – wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen.
Das Landgericht hat gemäß Beschluss vom 31. Oktober 2011 (Bl. 52 d. A.) Beweis erhoben zur Frage der Berufsunfähigkeit des Klägers durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. … W… . Zum Ergebnis der [...]