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Unveränderliche Bauverpflichtung: Vergeblicher Antrag auf Löschung einer eingetragenen Baulast
In diesem Fall geht es um eine Baulast, die im Jahr 1970 in Nordrhein-Westfalen begründet wurde und seitdem Bestandteil des Baulastenverzeichnisses ist. Die Klägerin, Eigentümerin des betroffenen Grundstücks, strebte eine Löschung der in diesem Verzeichnis vermerkten Baulast an und argumentierte, dass diese nicht länger gültig sei. Allerdings weist das Gericht ihre Klage zurück und bekräftigt, dass die Baulast weiterhin besteht und relevant ist.
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Antrag auf Löschung der Baulast abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Gültigkeit der Baulast und lehnte den Antrag der Klägerin auf Löschung dieser Baulast ab. Die Klägerin konnte nicht ausreichend darlegen, dass und warum [...] Weiterlesen
“Stellplatzbaulast – Anspruch auf Verzicht”