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OLG Köln: Malerfirma muss Werklohn für Malerarbeiten kürzen
Das Thema des vorliegenden Urteils des OLG Köln betrifft einen wesentlichen Aspekt des Werkvertragsrechts im Baubereich, nämlich die korrekte Ermittlung von Werklohnansprüchen im Zusammenhang mit Malerarbeiten. Die Herausforderung in solchen Fällen liegt oft in der präzisen Mengenermittlung der erbrachten Leistungen, die eine zentrale Rolle bei der Werklohnbestimmung spielt. Dies wirft Fragen hinsichtlich der genauen Erfassung und Berechnung der tatsächlich erbrachten Arbeiten auf, was wiederum für die korrekte Abrechnung und Bezahlung der erbrachten Leistungen entscheidend ist. Die Klärung derartiger Sachverhalte ist nicht nur für die beteiligten Parteien von Bedeutung, sondern hat auch grundsätzliche Relevanz für die Auslegung und Anwendung des Werkvertragsrechts im Baurecht.
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“Werklohn – Mengenermittlung bei Malerarbeiten”