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Architektenhaftpflichtversicherung verweigert Leistung bei wissentlicher Pflichtverletzung
Das Berufungsgericht OLG Brandenburg hat die Berufung der Kläger abgelehnt und das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt, welches die Klage der Kläger gegen ihren Architekten aufgrund einer behaupteten wissentlichen Pflichtverletzung und den dadurch entstandenen Schadensersatzansprüchen abwies. Die Beklagte, die Versicherung des Architekten, wurde von der Haftung befreit, da sie nicht über die wissentliche Pflichtverletzung informiert war und die Kläger ihre Rechte im Haftpflichtprozess nicht wahrnehmen konnten.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 144/22 Wissentliche Pflichtverletzungen und ihre Folgen
Fehler können jedem unterlaufen, doch wenn es wissentlich geschieht, ist das ein ganz anderes Kaliber. Bei wissentlichen Pflichtverletzungen durch Architekten oder andere Fachleute sind die Auswirkungen oft gravierend. [...] Weiterlesen
“Architektenhaftpflichtversicherung – wissentliche Pflichtverletzung”