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Insolvenzfall: Neugläubiger gewinnt Berufung gegenüber arglistigem PKW-Verkäufer
In einem aktuellen Gerichtsverfahren hat der Kläger als Neugläubiger erfolgreich Berufung eingelegt. Er hatte einen PKW gekauft, bei dem ein Mangel am Getriebe verschwiegen wurde. Der Beklagte, der Verkäufer des Fahrzeugs, befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer sogenannten Treuhandperiode nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens.
Das Gericht stellte fest, dass der Mangel an dem Fahrzeug arglistig verschwiegen wurde. Der Zeuge, der den Beklagten beim Verkauf vertrat, hatte Kenntnis von dem Getriebeschaden, offenbarte diesen aber nicht. Die Vernehmungen anderer Zeugen bestätigten diese Tatsache. Eine Vernehmung des Hauptzeugen war jedoch nicht möglich, da der Zeugenvorschuss nicht eingezahlt wurde.
Durch das Verschweigen des Mangels wurde die Vertrauensgrundlage für die Mangelbeseitigung zerstört. Der [...] Weiterlesen
“Fahrzeugkaufvertrag – Voraussetzung für arglistiges Verschweigen von Mängeln”