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Gerichtsurteil zu Geräuschen beim Neuwagenkauf
Der Kläger verlangte die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen störender Knack- und Knarzgeräusche beim Bremsen, die er als erheblichen Mangel ansah; das OLG Hamm wies jedoch seine Berufung zurück, da der Mangel als behebbar und nicht erheblich eingestuft wurde. Das Gericht entschied, dass die Geräusche durch regelmäßige Wartung und erneutes Schmieren der Bremsanlage minimiert werden könnten, wodurch kein erheblicher Mangel vorlag.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-28 U 86/12 Geräusche beim Bremsen von Neufahrzeugen
Auf den ersten Blick mag es wie eine Kleinigkeit erscheinen: Knack- und Knarzgeräusche beim Bremsen eines Neufahrzeugs. Doch in der Rechtsprechung werden solche Geräusche durchaus als potenzieller Sachmangel diskutiert. Schließlich haben Käufer berechtigte Erwartungen an die [...] Weiterlesen
“Neuwagenkauf – störende Knack- und Knarzgeräusche beim Bremsvorgang als Sachmangel”